Autor: admin

  • „Zwiebel“ ist offiziell zur Bamberger Kommunalwahl zugelassen

    „Zwiebel“ ist offiziell zur Bamberger Kommunalwahl zugelassen


    Über 500 Unterschriften zeigen deutlichen Rückenwind für neue Wähler:innenvereinigung in Bamberg

    Es ist offiziell. Die „Zwiebel – Unabhängige Wähler:innenvereinigung“ wird bei der Kommunalwahl in Bamberg antreten. Mit mehr als 500 im Rathaus gesammelten Unterstützungsunterschriften hat die Gruppe die formale Hürde nicht nur genommen, sondern eindrucksvoll übertroffen. Das zeigt, wie groß das Interesse an einer neuen, unabhängigen Kraft im Bamberger Stadtrat ist.

    Wir freuen uns riesig über den Zuspruch. Über 500 Unterschriften – das ist ein starkes Signal, dass sich viele in Bamberg mehr Transparenz, Beteiligung und eine engagierte Stimme für die Zivilgesellschaft wünschen“, stellen die beiden Mit-Initiator:innen der Liste Katharina Breinbauer und Michi Schmitt fest.

    Mit der Zulassung zur Wahl beginnt für die „Zwiebel“ nun die nächste Phase: der Wahlkampf. Die Vereinigung möchte Politik offener, transparenter und vielschichtiger machen – mit klarer Haltung, sachlicher Auseinandersetzung und Leidenschaft für die Stadt.

    Wir wollen zeigen, dass konstruktive politische Arbeit auch unabhängig von Parteien funktionieren kann – mit Pragmatismus, Offenheit und dem Willen, Dinge wirklich anzupacken“, skizziert Lybl Fuchs die Grundsätze der politischen Ausrichtung der Zwiebel.

    Ein starkes Zeichen für die Vielschichtigkeit der Zwiebel ist die breite soziale und kulturelle Verankerung der neuen Liste. Auf der Zwiebel-Liste engagieren sich neben Mitgliedern aus fünf mit dem Bamberger Kulturpreis ausgezeichneten Initiativen auch Ingenieure, Persönlichkeiten aus Einzelhandel, Bildung, Wissenschaft, Kunst und Kultur, aus Elternbeiräten und dem Handwerk. Ebenso geben Mitarbeiter:innen aus der Sozialen Arbeit, Denkmalpflege und Gastronomie der Zwiebel ein Gesicht.

    Damit vereint die Zwiebel jene kreative Energie, die Bamberg lebendig macht – und die in der Stadtpolitik bislang oft zu wenig Gehör findet.

    Dass sich innerhalb weniger Wochen so viele Menschen für die Zwiebel starkgemacht haben, wertet die Gruppe als ermutigendes Zeichen für gelebte Demokratie und neue politische Energie in Bamberg.

  • Film Matineé am 14.12.

    Film Matineé am 14.12.

    Filmmatinee am 14.12. im Lichtspielkino ab 12 Uhr

    Lichtspielkino

    Wir laden herzlich ein zu Kurzfilmen und Zwiebelkuchen am 14.12. ab 12 Uhr ins Lichtspielkino

    Es gibt Überraschungskurzfilme zum Thema Kultur in Bamberg.

    Eintritt frei. Spenden erwünscht.

    Kommt gerne vorbei.

  • Scharf auf Mitbestimmung

    Scharf auf Mitbestimmung


    Unabhängige Wählergruppe „Zwiebel“ tritt 2026 zur Kommunalwahl in Bamberg an

    Vielschichtig. Transparent. Für Bamberg.

    Eine neue Liste, die „Zwiebel – unabhängige Wähler:innenvereinigung Bamberg“, will bei der Kommunalwahl 2026 antreten.

    Die Zwiebel ist keine Partei, sondern eine Gruppe engagierter Bürger:innen, die genug davon hat, dass Politik oft hinter verschlossenen Türen passiert. Ihre Ziele: mehr Offenheit, mehr Mitbestimmung, mehr Transparenz für Bamberg.

    Ab dem 11. Dezember 2025 können alle, die Veränderung wollen, im Rathaus am Maxplatz ihre Unterschrift für die Teilnahme der Zwiebel an der Wahl abgeben. Jede Unterschrift zählt, damit diese neue Liste auch offiziell antreten darf.

    Die Zwiebel steht für Transparenz und Mitsprache. Sie will Menschen zusammenbringen, die Bamberg vielschichtig und solidarisch weiterentwickeln möchten. Themen wie Kultur, Bildung, Nachhaltigkeit und soziales Engagement stehen im Mittelpunkt. Die Gruppe fordert mehr selbstverwaltete Orte, mehr Raum für Kultur und mehr Offenheit im Rathaus.

    Im Bild: Michi Schmitt, Lybl Andrea Fuchs, Katharina Breinbauer 

Foto: Alexander Roßbach

    Stadtrat Michi Schmitt tritt bei der kommenden Wahl nun für die Zwiebel an:
    „Wir sind keine Partei mit fertigen Antworten, sondern Bürger:innen, die hinschauen und nachfragen. Wir wollen kritische Stimmen stärken und Kultur, Teilhabe und Engagement fördern – weil Bamberg mehr verdient als Hinterzimmerpolitik und Kürzungen bei Sozialem und Kultur.“

    Er hat sich in den vergangenen Jahren als kritische und unabhängige Stimme im Stadtrat einen Namen gemacht – unbequem, wenn es nötig war, und stets mit einem klaren Kompass für Kultur, Transparenz und Gemeinsinn.

    Lybl Andrea Fuchs, die sich mit wachem Blick genau auf die Menschen und ihre Belange konzentriert, bringt es auf den Punkt: „Die Bürger:innen sind die wahren Expert:innen ihrer Stadt. Ich setze mich dafür ein, dass die Stadtpolitik das endlich auch anerkennt. Und wertschätzend annimmt!“

    Und Katharina Breinbauer unterstreicht: „Wir waren selbst überrascht, wie schnell eine Liste mit 44 engagierten Personen aus Kultur, Bildung, Sport, Sozialem und Nachhaltigkeit entstanden ist. Das zeigt klar, dass die Zwiebel als neue Stimme im Stadtrat dringend gebraucht wird.“

    Die Zwiebel lädt alle ein, mitzuwirken – mit Ideen, Zeit oder auch einfach durch eine Unterschrift. Denn echte Veränderung beginnt vor Ort, wenn Menschen Verantwortung übernehmen.

    Hintergrund:
    Die Zwiebel wurde im Herbst 2025 gegründet. Sie ist unabhängig, überparteilich und gemeinnützig. Ihr Ziel ist eine offene Stadtpolitik, die auf Dialog, Transparenz und Zusammenarbeit baut – gemeinsam mit den Menschen in Bamberg.

    Im Bild: Michi Schmitt, Lybl Andrea Fuchs, Katharina Breinbauer

    Foto: Alexander Roßbach

  • Aufstellungsversammlung

    Aufstellungsversammlung

    Unsere Liste für die Kommunalwahl 2026 steht.

  • Einladung zur Aufstellungsversammlung

    Einladung zur Aufstellungsversammlung


    Wir wollen zur Kommunalwahl 2026 antreten. Daher laden wir alle Interessierten und Anhänger:innen von Transparenz, Kultur, Bildung und Zwiebeln ein zur Aufstellungsversammlung einer Liste für die Kommunalwahl.

    Als Zeitpunkt und Ort der Aufstellungsversammlung einer Liste für die Kommunalwahl mit dem Namen Zwiebel haben wir den 30.9.2025 ab 19 Uhr im Neo Bamberg, Pestalozzistraße 10, 96052 Bamberg festgelegt.

    Kommt vorbei und entscheidet mit und bringt Euch ein.

  • Unabhängige Wählergruppe„Zwiebel“ gegründet

    Wir haben gegründet. Eine neue Liste, die „Zwiebel – unabhängige Wähler:innenvereinigung Bamberg“, will bei der Kommunalwahl 2026 antreten. Dafür haben wir einen Verein gegründet.

    Hier ist unsere Satzung:

    Satzung
    „Zwiebel – unabhängige Wähler:innenvereinigung Bamberg“

    § 1 Name und Sitz

    (1) Die Vereinigung führt den Namen „Zwiebel – unabhängige Wähler:innenvereinigung Bamberg“.
    (2) Der Sitz der Vereinigung ist Bamberg.
    (3) Das Geschäftsjahr der Vereinigung ist das Kalenderjahr.

    § 2 Zweck der Vereinigung

    (1) Die Vereinigung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie verfolgt den Zweck, die demokratische Mitwirkung der Bürger:innen an der kommunalen Selbstverwaltung zu fördern und deren Interessen im Stadtrat der Stadt Bamberg zu vertreten.
    (2) Ziel ist die Förderung der demokratischen Willensbildung und die Teilnahme an Kommunalwahlen in Bamberg im Sinne des bayerischen Kommunalwahlrechts.

    (3) Die Wähler:innenvereinigung setzt sich insbesondere ein für:

    • Transparenz: Förderung von Offenheit in politischen Entscheidungsprozessen und aktiver Einbindung der Bürger:innen in die Kommunalpolitik.
    • Lösungsorientierte Politik: Entwicklung und Unterstützung von Lösungen, die sich an den konkreten Bedürfnissen der Stadt und ihrer Einwohner:innen orientieren, unabhängig von parteipolitischen Vorgaben.
    • Gemeinwohl und Zivilgesellschaft: Stärkung des sozialen und demokratischen Zusammenhalts, der Lebensqualität, der Vielfalt und der nachhaltigen Entwicklung in der Kommune.
    • Soziokulturelle Freiräume: Für mehr unabhängige und selbstverwaltete Orte in unserer Stadt. Wir fördern Strukturen und Initiativen, die sich für soziale, nachhaltige, kulturelle Themen und Bildung einsetzen.

    (4) Die Vereinigung ist überparteilich und unabhängig. Sie gehört keiner anderen Organisation an und ist keiner anderen Organisation verpflichtet.

    (5) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:

    • Aufstellung und Unterstützung unabhängiger Kandidat:innen für die Kommunalwahlen, um eine parteiunabhängige Vertretung im Stadtrat zu gewährleisten.
    • Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Bürger:innenversammlungen und Diskussionsforen, um den Dialog zwischen Bürger:innen sowie den Mandatsträger:innen zu fördern und aktuelle kommunalpolitische Themen offen zu diskutieren.
    • Erarbeitung und Veröffentlichung von Wahlprogrammen und Positionspapieren, die sich an den Bedürfnissen der Stadt und der Bürger:innen orientieren und konkrete Lösungsvorschläge für lokale Herausforderungen bieten.
    • Förderung der Transparenz kommunalpolitischer Entscheidungen durch regelmäßige Berichte aus dem Stadtrat und die Veröffentlichung wichtiger Informationen auf digitalen Plattformen oder in lokalen Medien.
    • Zusammenarbeit mit anderen unabhängigen Gruppen, Initiativen und Vereinen zur Bündelung von Kräften bei gemeinsamen Sachthemen, ohne dabei die parteipolitische Unabhängigkeit aufzugeben.

    § 3 Mitgliedschaft

    (1) Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.
    (2) Die Aufnahme erfolgt durch schriftlichen Antrag an den Vorstand. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
    (3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand möglich.
    (4) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Satzung oder die Interessen der Vereinigung verstößt. Vor dem Ausschluss ist dem Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
    (5) Es besteht für das Mitglied keine Pflicht zum Entrichten von Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträgen.

    § 4 Organe

    Die Organe der Vereinigung sind:

    1. Mitgliederversammlung
    2. Vorstand

    § 5 Mitgliederversammlung

    (1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Entscheidungsgremium der Vereinigung. Sie tritt mindestens alle zwei Jahre zusammen.
    (2) Die Einladung erfolgt durch den Vorstand schriftlich oder per E-Mail mit einer Frist von mindestens 14 Tagen unter Angabe der Tagesordnung.
    (3) Die Mitgliederversammlung beschließt über alle grundlegenden Angelegenheiten der Vereinigung, insbesondere über die Wahl des Vorstandes, die Änderung der Satzung und die Auflösung der Vereinigung.
    (4) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

    § 6 Vorstand

    (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern, die jeweils zur Vertretung des Vereins berechtigt sind. Diese sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
    (2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
    (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der Vereinigung und vertritt sie nach außen. Die Mitglieder des Vorstands sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.
    (4) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

    § 7 Finanzen

    (1) Die Mittel der Vereinigung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
    (2) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Vereinigung.
    (3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Vereinigung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

    § 8 Auflösung

    (1) Die Auflösung der Vereinigung kann nur durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erfolgen.
    (2) Bei Auflösung der Vereinigung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Vereinigung an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der demokratischen Willensbildung.

    § 9 Inkrafttreten

    Diese Satzung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.


    Bamberg, den 16.9.2025