Kategorie: Veranstaltungen

  • Einladung zur Zwiebel-Party

    Einladung zur Zwiebel-Party

    Wenn die Welt verrückt spielt, bleibt nur eins: Party! Wir laden euch ein zur allerersten Zwiebel-Party. Lernt uns persönlich kennen und habt eine gute Zeit! Wann? 15. Januar 2026, ab 21 Uhr. Wo? Schwarzes Schaf Bamberg (Schranne 7),

  • Film Matineé am 14.12.

    Film Matineé am 14.12.

    Filmmatinee am 14.12. im Lichtspielkino ab 12 Uhr

    Lichtspielkino

    Wir laden herzlich ein zu Kurzfilmen und Zwiebelkuchen am 14.12. ab 12 Uhr ins Lichtspielkino

    Es gibt Überraschungskurzfilme zum Thema Kultur in Bamberg.

    Eintritt frei. Spenden erwünscht.

    Kommt gerne vorbei.

  • Aufstellungsversammlung

    Aufstellungsversammlung

    Unsere Liste für die Kommunalwahl 2026 steht.

  • Einladung zur Aufstellungsversammlung

    Einladung zur Aufstellungsversammlung


    Wir wollen zur Kommunalwahl 2026 antreten. Daher laden wir alle Interessierten und Anhänger:innen von Transparenz, Kultur, Bildung und Zwiebeln ein zur Aufstellungsversammlung einer Liste für die Kommunalwahl.

    Als Zeitpunkt und Ort der Aufstellungsversammlung einer Liste für die Kommunalwahl mit dem Namen Zwiebel haben wir den 30.9.2025 ab 19 Uhr im Neo Bamberg, Pestalozzistraße 10, 96052 Bamberg festgelegt.

    Kommt vorbei und entscheidet mit und bringt Euch ein.

  • Unabhängige Wählergruppe„Zwiebel“ gegründet

    Wir haben gegründet. Eine neue Liste, die „Zwiebel – unabhängige Wähler:innenvereinigung Bamberg“, will bei der Kommunalwahl 2026 antreten. Dafür haben wir einen Verein gegründet.

    Hier ist unsere Satzung:

    Satzung
    „Zwiebel – unabhängige Wähler:innenvereinigung Bamberg“

    § 1 Name und Sitz

    (1) Die Vereinigung führt den Namen „Zwiebel – unabhängige Wähler:innenvereinigung Bamberg“.
    (2) Der Sitz der Vereinigung ist Bamberg.
    (3) Das Geschäftsjahr der Vereinigung ist das Kalenderjahr.

    § 2 Zweck der Vereinigung

    (1) Die Vereinigung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Sie verfolgt den Zweck, die demokratische Mitwirkung der Bürger:innen an der kommunalen Selbstverwaltung zu fördern und deren Interessen im Stadtrat der Stadt Bamberg zu vertreten.
    (2) Ziel ist die Förderung der demokratischen Willensbildung und die Teilnahme an Kommunalwahlen in Bamberg im Sinne des bayerischen Kommunalwahlrechts.

    (3) Die Wähler:innenvereinigung setzt sich insbesondere ein für:

    • Transparenz: Förderung von Offenheit in politischen Entscheidungsprozessen und aktiver Einbindung der Bürger:innen in die Kommunalpolitik.
    • Lösungsorientierte Politik: Entwicklung und Unterstützung von Lösungen, die sich an den konkreten Bedürfnissen der Stadt und ihrer Einwohner:innen orientieren, unabhängig von parteipolitischen Vorgaben.
    • Gemeinwohl und Zivilgesellschaft: Stärkung des sozialen und demokratischen Zusammenhalts, der Lebensqualität, der Vielfalt und der nachhaltigen Entwicklung in der Kommune.
    • Soziokulturelle Freiräume: Für mehr unabhängige und selbstverwaltete Orte in unserer Stadt. Wir fördern Strukturen und Initiativen, die sich für soziale, nachhaltige, kulturelle Themen und Bildung einsetzen.

    (4) Die Vereinigung ist überparteilich und unabhängig. Sie gehört keiner anderen Organisation an und ist keiner anderen Organisation verpflichtet.

    (5) Der Zweck wird insbesondere verwirklicht durch:

    • Aufstellung und Unterstützung unabhängiger Kandidat:innen für die Kommunalwahlen, um eine parteiunabhängige Vertretung im Stadtrat zu gewährleisten.
    • Organisation und Durchführung von Informationsveranstaltungen, Bürger:innenversammlungen und Diskussionsforen, um den Dialog zwischen Bürger:innen sowie den Mandatsträger:innen zu fördern und aktuelle kommunalpolitische Themen offen zu diskutieren.
    • Erarbeitung und Veröffentlichung von Wahlprogrammen und Positionspapieren, die sich an den Bedürfnissen der Stadt und der Bürger:innen orientieren und konkrete Lösungsvorschläge für lokale Herausforderungen bieten.
    • Förderung der Transparenz kommunalpolitischer Entscheidungen durch regelmäßige Berichte aus dem Stadtrat und die Veröffentlichung wichtiger Informationen auf digitalen Plattformen oder in lokalen Medien.
    • Zusammenarbeit mit anderen unabhängigen Gruppen, Initiativen und Vereinen zur Bündelung von Kräften bei gemeinsamen Sachthemen, ohne dabei die parteipolitische Unabhängigkeit aufzugeben.

    § 3 Mitgliedschaft

    (1) Mitglied kann jede natürliche Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.
    (2) Die Aufnahme erfolgt durch schriftlichen Antrag an den Vorstand. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
    (3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt ist jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand möglich.
    (4) Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es gegen die Satzung oder die Interessen der Vereinigung verstößt. Vor dem Ausschluss ist dem Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
    (5) Es besteht für das Mitglied keine Pflicht zum Entrichten von Aufnahmegebühren und Mitgliedsbeiträgen.

    § 4 Organe

    Die Organe der Vereinigung sind:

    1. Mitgliederversammlung
    2. Vorstand

    § 5 Mitgliederversammlung

    (1) Die Mitgliederversammlung ist das oberste Entscheidungsgremium der Vereinigung. Sie tritt mindestens alle zwei Jahre zusammen.
    (2) Die Einladung erfolgt durch den Vorstand schriftlich oder per E-Mail mit einer Frist von mindestens 14 Tagen unter Angabe der Tagesordnung.
    (3) Die Mitgliederversammlung beschließt über alle grundlegenden Angelegenheiten der Vereinigung, insbesondere über die Wahl des Vorstandes, die Änderung der Satzung und die Auflösung der Vereinigung.
    (4) Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Satzungsänderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder.

    § 6 Vorstand

    (1) Der Vorstand besteht aus mindestens drei Vorstandsmitgliedern, die jeweils zur Vertretung des Vereins berechtigt sind. Diese sind Vorstand im Sinne des § 26 BGB.
    (2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.
    (3) Der Vorstand führt die Geschäfte der Vereinigung und vertritt sie nach außen. Die Mitglieder des Vorstands sind jeweils einzelvertretungsberechtigt.
    (4) Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.

    § 7 Finanzen

    (1) Die Mittel der Vereinigung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
    (2) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Vereinigung.
    (3) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Vereinigung fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

    § 8 Auflösung

    (1) Die Auflösung der Vereinigung kann nur durch einen Beschluss der Mitgliederversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Mitglieder erfolgen.
    (2) Bei Auflösung der Vereinigung oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Vereinigung an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung der demokratischen Willensbildung.

    § 9 Inkrafttreten

    Diese Satzung tritt mit dem Tag der Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.


    Bamberg, den 16.9.2025